Stand: März 2007, Version: 1.3
renet Autoteile Netzwerk GmbH
Geschäftsführer: Konrad Jakobs
Neugässchen 20
66111 Saarbrücken / Deutschland
Tel.: 0 67 81 / 56 30 550
Fax: 0 67 81 / 56 30 - 49
eMail:
ebay@autoteile-profis.de
Handelsregister: Amtsgericht Saarbrücken
(HRB 16210)
USt-Ident.Nr.: DE 234088832
1. Allgemeines
1.1. Die renet
Autoteile Netzwerk GmbH (im Folgenden „RENET“) bietet Kunden unter
anderem auch über den Online-Marktplatz eBay unter dem Mitgliedsnamen
„autoteile-preiswert“ Artikel zum Kauf an.
1.2. Die nachstehenden
Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen
dem Kunden und RENET, die über den eBay-Marktplatz begründet werden.
1.3. Die vorliegenden
AGB gelten sowohl für Unternehmer als auch für Verbraucher.
1.3.1. Als Unternehmer im
Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige
Personengesellschaft anzusehen, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und
die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handelt.
1.3.2. Verbraucher im Sinne
der AGB ist jede natürliche Person, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird
und die zu einem Zweck handelt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer
selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
2. Angebot, Annahme und Vertragsschluss
Je nach dem gewählten Angebotsformat richtet
sich das Zustandekommen des Vertrages über den
Online-Marktplatz eBay nach den im Folgenden
aufgeführten Bestimmungen.
2.1. Wird ein Artikel
im Rahmen einer sog. Online-Auktion eingestellt, liegt in der Freischaltung der
Angebotsseite auf eBay das verbindliche Angebot zum Abschluss eines
Kaufvertrages. Dieses richtet sich an den Kunden, der während der Laufzeit der
Online-Auktion das höchste Gebot abgibt und etwaige zusätzlich festgelegte
Bedingungen erfüllt. Das Angebot kann während der individuell bestimmten Laufzeit
der Online-Auktion angenommen werden – dies ausschließlich über die auf der
Handelsplattform von eBay zur Verfügung gestellte Bietfunktion. Der Kunde nimmt
das Angebot durch Abgabe eines Gebots an. Das Gebot erlischt, wenn ein Dritter
während der Laufzeit der Online-Auktion ein höheres Gebot abgibt. Maßgeblich
für die Messung der Laufzeit der Online-Auktion ist dabei die offizielle
eBay-Zeit. Mit dem Ende der jeweils bestimmten Laufzeit einer Online-Auktion
oder im Fall der vorzeitigen Beendigung dieser kommt mit dem bis dahin das
höchste Gebot abgebenden Kunden der Vertrag zustande – es sei denn, ein im
Zusammenhang mit dem Angebot hinterlegter Mindestpreis (sog. Reserve-Price)
wurde nicht erreicht.
2.2. Wird ein Artikel
im Rahmen einer sog. Online-Auktion eingestellt und zudem mit einer
Festpreis-Funktion („Sofort-Kaufen“ bzw. „Sofort & Neu“) versehen, kommt
der Vertrag mit dem Kunden unabhängig vom Ablauf der Laufzeit und ohne
Durchführung einer Online-Auktion unmittelbar zu dem angegebenen Festpreis zustande,
wenn der Kunde die Festpreis-Option ausübt und etwaig zusätzlich festgelegte
Bedingungen im Angebot erfüllt.
Der Abschluss des
Vertrages zum angegebenen Festpreis ist in diesem Fall solange möglich, wie
noch kein Gebot für die sog. Online-Auktion abgegeben wurde. Ist im
Zusammenhang mit dem Angebot ein Mindestpreis (sog. Reserve-Price) hinterlegt,
bleibt der Vertragsschluss abweichend davon auch noch nach Abgabe eines Gebotes
für die sog. Online-Auktion möglich, bis der Mindestpreis erreicht oder überschritten
wurde.
2.3. Wird ein Artikel
ausschließlich unter dem Festpreis-Format eingestellt, liegt in der
Freischaltung der Angebotsseite auf eBay das verbindliche Angebot zum Abschluss
eines Kaufvertrages zu dem angegebenen Preis. Der Vertrag mit dem Kunden kommt
dann zustande, sobald der Kunde die etwaig in dem Angebot enthaltenen
Bedingungen erfüllt und die Festpreis-Funktion („Sofort-Kaufen“ bzw. „Sofort
& Neu“) ausübt.
3. Preise, Liefer- und Versandkosten
3.1. Die von RENET
angeführten (Kauf-) Preise verstehen sich als Endpreise – d.h. sie beinhalten sämtliche
Preisbestandteile einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Im Einzelfall
können bei grenzüberschreitenden Lieferungen Steuern (z.B. im Fall eines
innergemeinschaftlichen Erwerbs) und/oder Abgaben (z.B. Zölle) vom Kunden zu
zahlen sein.
3.2. Die Kaufpreise
verstehen sich zuzüglich Verpackungs-, Versand- und ggfs. Versicherungskosten. Insoweit
anfallende Kosten trägt der Kunde, wenn und soweit diese im Zusammenhang mit
dem Artikelangebot auf der eBay-Website ausgewiesen sind.
4. Zahlungsbedingungen
4.1. Der Kunde ist im
Hinblick auf die Zahlung des Kaufpreises zzgl. etwaig anfallender Liefer- und Versandkosten
vorleistungspflichtig (siehe unten: „5. Liefer- und Versandbedingungen“).
4.2. Dabei ist der
Kaufpreis zzgl. etwaig anfallender Liefer- und Versandkosten spätestens 8 Tage
nach Erhalt der ersten Zahlungsaufforderung ohne Abzug zu zahlen. Sollte eine
Zahlung innerhalb der Frist nicht erfolgen, kommt der Kunde ohne weitere Erklärung
von RENET in (Zahlungs-) Verzug.
4.3. Der Kunde hat ein
Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch
RENET anerkannt wurden.
4.4. Der Kunde kann ein
Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben
Vertragsverhältnis beruht.
5. Liefer- und Versandbedingungen
5.1. Die Lieferung der
Artikel erfolgt ausschließlich gegen Vorauskasse. Dabei erfolgt die Versendung regelmäßig
innerhalb von 48 Stunden nach Gutschrift der Zahlung durch den Kunden.
5.2. Teillieferungen
sind zulässig, soweit Sie dem Kunden zumutbar sind.
5.3. Bei Nachtversand ohne Depot-Vereinbarung haftet ausschließlich der Empfänger.
6. Mitteilung von Transportschäden
6.1. Warenlieferungen
sind vom Kunden zu überprüfen. Im Fall äußerlich erkennbarer Transportschäden
verpflichtet sich der Kunde, diese auf den jeweiligen Versandpapieren zu
vermerken und vom Zusteller quittieren zu lassen. Die Verpackung ist
aufzubewahren.
6.2. Ist der
(teilweise) Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar, hat der
Kunde dies innerhalb von 5 Tagen nach Ablieferung gegenüber RENET oder aber
zumindest binnen 7 Tagen nach Ablieferung gegenüber dem Transportunternehmen
anzuzeigen, um so zu gewähren, dass etwaige Ansprüche gegenüber dem
Transportunternehmen rechtzeitig geltend gemacht werden.
6.3. Etwaige Rechte und
Ansprüche des Kunden – vor allem die gesetzlichen Rechte des Käufers bei Mängeln
der Kaufsache – bleiben von den Bestimmungen der Ziffer 6.1. und 6.2.
unberührt.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. RENET behält sich
gegenüber Verbrauchern das Eigentum an den verkauften Artikeln bis zur vollständigen
Zahlung des Kaufpreises vor; gegenüber Unternehmern bleibt das Eigentum bis zur
vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden
Geschäftsbeziehung vorbehalten.
7.2. Der Kunde ist
verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.
7.3. Der Kunde ist
während des Eigentumsvorbehalts verpflichtet, RENET einen Zugriff Dritter auf
die Ware sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware
unverzüglich mitzuteilen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu
stellen, die zur Wahrung der Rechte des Eigentümers erforderlich sind.
7.4. Bei
vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug oder im
Fall der Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 7.2. und 7.3. – ist RENET befugt,
vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
7.5. Der Kunde ist
berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu
veräußern und zu übereignen oder im Rahmen eines Werkvertrages zu verwenden.
Andere Verfügungen, insbesondere die Verpfändung oder Sicherungsübereignung,
sind dem Kunden nicht gestattet. Der Kunde tritt RENET jedoch bereits jetzt
alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder
einem sonstigen Rechtsgrund gegenüber Dritten zustehen. Zur Einziehung dieser
Forderungen ist der Kunde auch nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis
von RENET, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch
verpflichtet sich RENET, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde
seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in
Zahlungsverzug ist. Ist dies der Fall, kann RENET verlangen, dass der Kunde die
abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen
Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Drittschuldnern die
Abtretung mitteilt. Die durch die Geltendmachung der Rechte des
Vorbehaltseigentums bei RENET entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
7.6. Eine Verarbeitung
oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets für RENET vorgenommen.
Erfolgt eine Verarbeitung der Vorbehaltsware mit RENET nicht gehörenden Sachen,
erwirbt dieser an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis des Wertes der
Vorbehaltsware zu der bzw. den anderen verarbeiteten Sache(n). Dasselbe gilt,
wenn die Vorbehaltsware mit anderen, RENET nicht gehörenden Sachen vermischt
wird. Ist die Sache des Kunden infolge der Vermischung als Hauptsache
anzusehen, sind sich der Kunde und RENET einig, dass der Kunde an RENET
anteilmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt. Das infolge der
Verarbeitung, Umbildung oder Vermischung entstandene Allein- oder Miteigentum
verwahrt der Kunde für RENET.
7.7. Der Verkäufer
verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als
der realisierbare Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr
als 10 % übersteigt.
Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt RENET.
8. Gewährleistungs- und Garantiebedingungen
Die Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel
richtet sich nach den im Folgenden aufgeführten Bestimmungen. Etwaige Anfragen
und/oder Beanstandungen sind über obig angeführte Kontaktdaten an RENET zu
richten.
8.1. Keine
Gewährleistung besteht im Fall von Schäden, die durch eine unsachgemäße Verwendung
entstanden sind oder auf einen sog. gewollten Verschleiß zurückzuführen sind.
8.2. Im Fall von
Mängeln an der gelieferten Sache hat der Kunde grundsätzlich zunächst nur einen
Anspruch auf Nacherfüllung. Verbraucher haben die Wahl, ob die Nacherfüllung durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll; RENET ist allerdings befugt,
die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit
unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung
ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Gegenüber Unternehmern
leistet RENET für Mängel der Ware nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung
oder Ersatzlieferung.
8.3. Kunden sind
generell nicht berechtigt, einen Mangel im Wege der Selbstvornahme unmittelbar
selbst ohne vorherige und ausdrückliche Zustimmung seitens RENET zu beseitigen
oder durch Dritte beseitigen zu lassen.
8.4. Ist die
Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Kunde nach seiner Wahl entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften die Vergütung herabsetzen (Minderung), den Vertrag rückgängig
machen (Rücktritt), Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Wählt der
Kunde Schadensersatz oder macht er vergebliche Aufwendungen geltend, so gelten
jedoch die Haftungsbeschränkungen nach Ziffer 9.
8.5. Bei neuen Sachen
beträgt die Verjährungsfrist für die Rechte des Verbrauchers bei Mängeln zwei
Jahre, für die Rechte eines Unternehmers ein Jahr. Bei gebrauchten Sachen
beträgt die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche des Kunden ein Jahr, es
sei denn, die
Mängelansprüche sind nach Maßgabe der folgenden Vertragsbestimmungen ausgeschlossen.
Mit diesen Fristen
verbundene Verjährungserleichterungen gelten nicht, soweit RENET nach Ziffer 9
haftet oder es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die
Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann.
8.6. Beim Verkauf
gebrauchter Sachen sind die Ansprüche und Rechte wegen Mängeln gegenüber Unternehmern
ausgeschlossen. Dies gilt auch für Mängel, die nach Vertragsschluss und vor
Gefahrübergang entstanden sind. Jedoch gilt dieser Gewährleistungsausschluss nicht, soweit RENET
nach Ziffer 9 haftet oder es um das dingliche Recht eines Dritten geht,
aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann.
8.7. Offensichtliche
Mängel sind von Unternehmern binnen zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich
unter den obig aufgeführten Kontaktdaten anzuzeigen; ansonsten ist die Geltendmachung
des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Absendung der Mangelanzeige.
8.8. RENET gibt
grundsätzlich keine eigenen Garantien; Garantieerklärungen Dritter, wie etwa
Herstellergarantien, bleiben hiervon unberührt.
9. Haftungsbeschränkung
9.1. Als Verkäufer
weist RENET darauf hin, dass der Einbau und eine Montage der Artikel
fachgerecht zu erfolgen hat. RENET empfiehlt daher den Einbau und die Montage
durch eine Fachwerkstatt vornehmen zu lassen. Es obliegt zudem ausschließlich
dem Kunden, sich erforderlichenfalls um eine Allgemeine Betriebserlaubnis
(ABE), Zulassung und/oder eine Begutachtung zu bemühen; ohne diese dürfen Kfz
nicht im Geltungsbereich der StVZO geführt und verwendet werden.
9.2. Nach den
gesetzlichen Bestimmungen haftet RENET uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen.
Darüber hinaus haftet
RENET uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen
Vorschriften, wie etwa dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden.
9.3. Für Schäden, die
durch einfache oder leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet RENET
soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft,
deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung
ist (Kardinalpflichten). Dabei beschränkt sich die Haftung von RENET auf den
vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
9.4. Im Falle einfach
oder leicht fahrlässiger Verletzungen von unwesentlichen Vertragspflichten
haftet RENET gegenüber Verbrauchern, dies jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren,
vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
9.5. Eine weitergehende
Haftung ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs
– ausgeschlossen.
10. Widerrufsrecht und –folgen
Verbrauchern steht nach den Vorschriften über
Fernabsatzverträge in Bezug auf die gekauften Artikel ein Widerrufsrecht nach
Maßgabe der folgenden Belehrung zu:
10.1. Der Verbraucher
kann seine Vertragserklärung innerhalb eines Monats ohne Angabe von Gründen in
Textform (z.B. Brief, Fax oder eMail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen.
Die Frist beginnt frühestens mit dem Zeitpunkt, zu dem die Belehrung in Textform mitgeteilt
worden ist, nicht jedoch vor dem Tag des Eingangs der Warenlieferung. Zur
Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder
der Sache.
10.2. Der Widerruf ist
zu richten an:
renet Autoteile Netzwerk GmbH
c/o Jakobs Autoteile GmbH
John-F.-Kennedy-Straße 7
D-55743 Idar-Oberstein
Fax: 0 67 81 /
56 30 - 49
eMail: ebay@autoteile-profis.de
10.3. Das
Widerrufsrecht besteht entsprechend § 312 d Abs. 4 BGB unter anderem nicht bei Verträgen
– zur Lieferung von
Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die
persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind;
– zur Lieferung von
Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet
sind;
– zur Lieferung von
Audio- oder Videoaufzeichnungen (u.a. auch CDs oder DVDs) oder von Software,
sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind oder
– zur Lieferung von
Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten.
10.4. Im Falle eines
wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu
gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Verbraucher
die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem
Zustand zurückgewähren, muss er insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der
Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich
auf deren Prüfung – wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen
ist.
Paketversandfähige
Sachen sind zurückzusenden; nicht paketversandfähige Sachen werden beim
Verbraucher abgeholt. Der Verbraucher hat die Kosten der Rücksendung zu tragen,
wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache
einen Betrag von EUR 40,00 nicht übersteigt oder wenn der Verbraucher bei einem
höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die
Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat.
Andernfalls ist die Rücksendung für
den Verbraucher kostenfrei.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Es gilt das Recht
der Bundesrepublik Deutschland; die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten
Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden
jedoch keine Anwendung.
11.2. Bei Verbrauchern,
die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen,
gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch
zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen
gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
11.3. Ist der Kunde
Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für
alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von RENET. Dasselbe
gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen
Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.
11.4. Der Vertragstext
wird als eBay-Website nach Vertragsschluss bis zu 90 Tage gespeichert und ist
in dieser Zeit auf der Website von eBay unter der jeweiligen Artikelnummer
erneut abrufbar. Über die Druckfunktion des Browsers kann die maßgebliche
Website jederzeit ausgedruckt werden. Darüber hinaus erhalten Kunden eine eMail
mit weiteren Informationen zur Kaufabwicklung zugesandt.
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