A L L G E M E I N E G E S C H Ä F T S - U N D L I E F E R B E
D I N G U N G E N (AGB)
1 Geltungsbereich
• 1.1 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten
für unsere sämtlichen Lieferungen, soweit nicht
andere Vereinbarungen ausdrücklich schriftlich von uns bestätigt werden. Unsere
AGB gehen als ausschließlich gültige Vertragsbedingungen
anderen Regelungen, insbesondere entgegenstehenden Einkaufsbedingungen des
Bestellers, vor. Soweit eine Bestellung
unter Bezugnahme auf Einkaufsbedingungen erteilt wurde, die den nachfolgenden
Bedingungen ganz oder teilweise nicht
entsprechen, wird solchen Einkaufsbedingungen in deren Gesamtheit hiermit
ausdrücklich widersprochen.
• 1.2. Soweit eine Bestellung unter Bezugnahme auf ein spezielles Angebot
unsererseits erfolgt, gelten die in unserem Angebot angegebenen
speziellen Bedingungen in Verbindung mit unseren AGB.
2 Auftrag
• 2.1 Technische und gestalterische Änderungen der bestellten Waren behalten wir
uns vor. Solche Änderungen sind zulässig, sofern
sie die technische Funktion, den gewöhnlichen Gebrauch und den Wert der
bestellten Ware nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen.
Ist aufgrund einer Änderung die Abnahme der bestellten Ware für den Besteller
unzumutbar, so kann er vom Vertrag
zurücktreten. Gegenseitige Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
• 2.2 Lieferzeitangaben gelten nur annähernd, sofern wir nicht ein bestimmtes
Lieferdatum schriftlich bestätigt haben. Lieferfristen
beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung
aller Ausführungseinzelheiten und aller sonstigen
vom Kunden für die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages zu schaffenden
Voraussetzungen. Entsprechendes gilt für Liefertermine.
• 2.3 Mangels ausdrücklicher anderweitiger Abrede kommt der Auftrag zu dem im
Zeitpunkt der Lieferung gültigen Listenpreis zustande.
• 2.4 Unsere Preise verstehen sich ausnahmslos, auch bei Lieferungen außerhalb
der Europäischen Union, in Euro.
3 Lieferpflicht
• 3.1 Die Nichteinhaltung von Lieferterminen und Lieferfristen berechtigt den
Besteller zur Geltendmachung der ihm zustehenden
Rechte erst, wenn er uns eine angemessene, mindestens zwei Wochen betragende
Nachfrist gesetzt hat.
• 3.2 Die rechtzeitige und ordnungsgemäße Selbstbelieferung bleibt in jedem
Falle vorbehalten. Dies gilt insbesondere für Verzögerungen
oder Lieferunmöglichkeit für Waren die aus dem Ausland bezogen werden. Der
Besteller kann aus einer Verzögerung oder
Unmöglichkeit der Lieferung keine Rechte ableiten, sofern dies nicht von uns zu
vertreten ist.
• 3.3 Unvorhersehbare, unabwendbare, außergewöhnliche Ereignisse, wie
Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen
etc. befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen oder im Falle der
Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht.
4 Zahlungsbedingungen
• 4.1 Unsere in Angeboten, Preislisten und Rechnungen angegebenen Preise
verstehen sich ab Werk exkl. Umsatzsteuer in der für
die Republik Österreich gültigen gesetzlichen Höhe.
• 4.2 Verpackungs- und Versandkosten sind den Angeboten zu entnehmen. Wir
versenden mit dem Paketzusteller DHL oder mit
RailCargo (ÖBB). Ein Anspruch auf einen bestimmten Zulieferer besteht nicht.
5 Lieferung, Gefahrenübergang
• 5.1 Teillieferungen sind zulässig und gelten bezüglich Zahlung und Reklamation
als selbständige Lieferungen.
• 5.2 Wir gewähren dem Besteller ein Rückgaberecht nach dem Fernabsatzgesetz.
6 Gewährleistung
• 6.1 Ist die von uns gelieferte Ware mangelhaft und ist der Mangel rechtzeitig
gerügt worden, so können wir unserer Gewährleistungsverpflichtung
nach unserer Wahl durch Nachbesserung der Ersatzlieferung nachkommen. Bei
Fehlschlagen der Nachbesserung
kann der Besteller Minderung (Herabsetzung der Vergütung) oder Wandlung
(Rückgängigmachung des Vertrages) verlangen.
• 6.2 Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von
Folgeschäden, aus positiver Vertragsverletzung wegen
Verschuldens beim Vertragsabschluß oder aus unerlaubter Handlung sind
ausgeschlossen.
• 6.3 Die Haftung ist in allen Fällen auf den Betrag des Warenwertes beschränkt.
• 6.4 Alle Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit, bei Schadensersatzansprüchen wegen Fehlens
zugesicherter Eigenschaften oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
7 Eigentumsvorbehalt
• 7.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung unserer sämtlichen
Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser
Eigentum.
• 7.2 Von jeder Beeinträchtigung unserer Rechte an der Vorbehaltsware und der an
uns abgetretenen Forderungen durch Dritte,
insbesondere aufgrund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, hat uns der Besteller
unverzüglich zu benachrichtigen.
• 7.3 Kommt der Besteller mit dem Ausgleich unserer Forderung ganz oder
teilweise in Verzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware
jederzeit herauszuverlangen und anderweitig darüber zu verfügen sowie noch
ausstehende Lieferungen zurückzuhalten. Die
Geltendmachung von Eigentumsvorbehaltsrechten durch uns gilt nicht als Rücktritt
vom Vertrag.
8 Erfüllungsort und Gerichtsstand
• 8.1 Erfüllungsort für die beiderseitigen aus dem Auftrag geschuldeten
Leistungen ist Hohenems/Vorarlberg (Österreich).
• 8.2 Gerichtsstand ist Feldkirch/Vorarlberg (Österreich). Wir sind jedoch
berechtigt, den Besteller auch in seinem allgemeinen
Gerichtsstand zu verklagen.