Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines:
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen dem Rechtsverhältnis zwischen der Firma „Cars & Rails Lagertechnik und Consulting GmbH“ und ihren Kunden zugrunde. Sie sind Vertragsinhalt, soweit sie nicht durch hiervon abweichende individuelle Vereinbarungen in individuellen Verträgen abgedungen worden sind. Zwischen den Vertragspartnern ist ausschließlich die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland vereinbart. Gerichtstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern ist der jeweilige Sitz der Firma „Cars & Rails Lagertechnik und Consulting GmbH“.
Vertragsschluss:
Verträge kommen grundsätzlich erst mit schriftlicher Vertragsbestätigung durch die Firma „Cars & Rails Lagertechnik und Consulting GmbH“ zustande. Vorausgehende Angebote sind, auch wenn sie schriftlich erfolgt sind, nicht bindend, sondern als Offerte zum Abschluss eines Vertrages zu den in dem Angebot genannten Bedingungen anzusehen. Erhält die Vertragsbestätigung durch die Firma „Cars & Rails Lagertechnik und Consulting GmbH“ Abweichungen von dem ursprünglichen Angebot, kommt der Vertrag mit dem in der Auftragsbestätigung enthaltenden Inhalt dann zustande, wenn der Vertragspartner nicht binnen 8 Tagen nach Zugang der Vertragsbestätigung schriftlich widerspricht. Als zugegangen gelten schriftliche Mitteilungen der Firma „Cars & Rails Lagertechnik und Consulting GmbH“, wenn sich der Tag des Zugangs nicht mehr feststellen lässt, bei Postsendungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland am 2. dem Datum des Poststempels folgenden Tag, bei Postverkehr in das europäische Ausland am 3. Tag bei Postverkehr in das außereuropäische Ausland am 4. Tag. Der Nachweis späteren Zugangs bleibt dem Vertragspartner vorbehalten.
Erfüllungsort:
Erfüllungsort ist bei allen Versendungsgeschäften der jeweilige Sitz der Firma „Cars & Rails Lagertechnik und Consulting GmbH“. Mit Versand der Ware geht die Gefahr auf den Kunden über. Zeigt die Firma „Cars & Rails Lagertechnik und Consulting GmbH“ ihre Versandbereitschaft an und verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, ist die Firma „Cars & Rails Lagertechnik und Consulting GmbH“ berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Kosten des Kunden Zwischenzulagern, gegen die üblichen Gefahren zu versichern oder auf Kosten und Gefahr des Kunden zu hinterlegen. Versandkosten einschließlich Verpackungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Liefert die Firma „Cars & Rails Lagertechnik und Consulting GmbH“ aufgrund eines Werklieferungsvertrages Materialien und Teile an den Auftragsort, hat der Kunde die erforderlichen Schutzmaßnahmen dafür zu treffen, dass die angelieferten Teile weder beschädigt werden noch untergehen. Trifft der Kunde nicht die erforderlichen Vorkehrungen, ist die Firma „Cars & Rails Lagertechnik und Consulting GmbH“ berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten des Kunden zu veranlassen. Bei angelieferten Werken oder Teilen hiervon geht die Gefahr spätestens mit ihrer Inbetriebnahme durch den Kunden auf diesen über. Der Gefahrübergang findet unabhängig davon statt, ob vorher eine förmliche Abnahme erfolgt ist, auch wenn eine solche Abnahme in dem Individualvertrag vereinbart war. Letzteres allerdings nur, wenn die Abnahme aus Gründen nicht erfolgt ist, die die Firma „Cars & Rails Lagertechnik und Consulting GmbH“ nicht zu vertreten hat.
Preise:
An die vereinbarten Preise sind die Vertragspartner dann gebunden, wenn die zu bezahlende Gegenleistung innerhalb der vereinbarten Fristen erfolgt. Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, ist die Firma „Cars & Rails Lagertechnik und Consulting GmbH“ berechtigt, mittlerweile eingetretene Preis- und Kostenerhöhungen an den Kunden weiterzugeben.
Zahlung:
Sämtliche Zahlungen sind kosten- und spesenfrei an die von der Firma „Cars & Rails Lagertechnik und Consulting GmbH“ vorgegebenen Bankverbindungen zu leisten. Skontoabzüge sind nur zulässig, wenn Skontierung ausdrücklich vereinbart worden ist und der Kunde seine Zahlungen innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen leistet. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Geldeingang an der Zahlstelle. Bei Wechsel- oder Scheckzahlungen tritt Erfüllung erst mit endgültiger Gutschrift ein. Mangels anders lautender Vereinbarung ist folgende Zahlungsweise vereinbart:
Bei Kaufverträgen:
1/3 Anzahlung nach Vertragsbestätigung
1/3 Teilzahlung nach Mitteilung der Versandbereitschaft
1/3 sofort nach Lieferung
Bei Werk- und Werklieferungsverträgen:
1/3 bei Auftragsbestätigung
1/3 nach Anlieferung des Materials an den Auftragsort
1/3 sofort nach der Fertigstellungsanzeige
Teil- und Abschlagszahlungen sind jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen im Eigentum der Firma „Cars & Rails Lagertechnik und Consulting GmbH“. Mit Erteilung des Erstauftrages gilt auch für alle Folgeaufträge der verlängerte Eigentumsvorbehalt ausnahmslos als vereinbart, das heißt, die Firma „Cars & Rails Lagertechnik und Consulting GmbH“ hat gegebenenfalls Anspruch auf abgesonderte Befriedigung. Bei laufenden Geschäftsverbindungen gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für die jeweilige Saldoforderung. Verfügt der Kunde über im Vorbehaltseigentum stehende Sachen, tritt der Kunde bereits jetzt seine aus der Verfügung entstandenen Forderungen an die Firma „Cars & Rails Lagertechnik und Consulting GmbH“ ab. Eine Genehmigung der Verfügung ist in dieser Abtretung nicht enthalten.
Rücktritt bei Verzug:
Die Ausübung eines Rücktrittrechts ist dem Kunden nur gestattet, wenn die Firma „Cars & Rails Lagertechnik und Consulting GmbH“ sich im Verzug befindet und nicht innerhalb der ihr zustehenden Nachfrist von 20 Tagen gerechnet ab Verzug nicht geleistet hat. Der Schadenersatzanspruch des Kunden beschränkt im Falle seines Rücktrittes auf Ersatz der Mehrkosten, die mit Erledigung des Auftrages durch Dritte entstehen. Der Ersatz von Folgeschäden, Gewinnausfälle etc. wird ausgeschlossen.
Teilnichtigkeit:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingung jetzt oder später rechtsunwirksam sein oder werden, soll die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. |