Herzlich Willkommen bei CEMEX2004!
Bei uns finden Sie exklusive Textilware sowie Reiniger von ABACUS in unschlagbarer Top-Qualit. Spezialisiert haben wir uns auf Sportartikel wie z.B. Fualltrikots sowie Haushaltschemikalien. Wir sind stetig auf der Suche nach den besten und gstigsten Qualitsprodukten auf dem europschen Markt, die wir in gron Einheiten Einkaufen und an unsere Einzelhdler weitergeben. Unsere er Jahre bewrtesten und erfolgreichsten Produkte werden wir zukftig immer wieder bei eBay anbieten. Sie als Kunde haben somit die Mlichkeit des kostengstigen, versicherten (eBay-Kferschutz/ Paypal) und bequemen Internet-Einkaufs von Qualitsprodukten fast zu Groandelskonditionen.
  
Nur "frische" 1a Ware
Garantiert erhalten Sie von uns ausschlieich originale 1A Markenware aus aktuellster Produktion von etablierten Herstellern, die sich er Jahre aufgrund der Produktion hochwertigster Qualitsprodukte einen Namen gemacht haben - dies sei ausdrklich erwnt. Gerade auch deshalb, weil sich oftmals viele gstige "Gelegenheiten" von Anbietern aus Firmenkonkursen, Lagerauflungen, erproduktionen etc. logischerweise als erlagerter, alter Warenbestand entpuppt. Grundszlich frische Ware aus aktueller Produktion erhalten Sie bei uns dank einer sehr hohen Lagerumschlagshfigkeit unseres computergesteuerten Hochregallagers sowie des praktizierten first-in first-out Prinzips. Auf alle von uns angebotenen Produkte erhalten Sie (Rkgabe)Garantien als Qualitsbeweis.
Zustellungen grundszlich "versichert"
Um unser Angebot so transparent wie mlich f Sie zu gestalten liefern wir alle auf eBay angebotenen Artikel grundszlich "versichert", einige sogar frei Haus (bitte Auktionstext beachten) - unabhgig von der bestellten Menge. Sie werden bei uns an keiner Stelle mit versteckten Aufschlen rechnen msen wie eBay-Gebren, zuszlichen Transportversicherungen oder irgendwelchen Inselzuschlen - Sie zahlen garantiert immer nur den jeweiligen Auktionspreis bzw. Sofort-Kaufen-Preis und die tatshlichen Portokosten. Im Logistikbereich arbeiten wir seit Jahren mit DHL/Deutsche Post AG zusammen.
Unsere AGB unter Zugrundelegung des FernAbsG
Geltungsbereich und Vertragsabschluss
- Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschlieich aufgrund dieser Allgemeinen Geschtsbedingungen in Deutschland. Sie gelten somit auch f alle kftigen Geschtsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrklich vereinbart werden.
- In Werbeanzeigen und Preisvergleichseiten usw. enthaltene Angebote sind - auch bezlich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich.
- Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir knen dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestigung annehmen oder dadurch, dass dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesendet wird.
Preise
- Es gelten die Preise vom Tag des Kaufs. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Lieferbedingungen
- Dem Kfer zumutbare Teillieferungen und Teilleistungen sind zulsig. Jede dem Kfer zumutbare Teillieferung und Teilleistung gilt in diesem Falle als selbstdige Lieferung und Leistung.
- Sofern der Verkfer nicht vorher die Leistung endgtig verweigert hat, kann der Kfer 4 Wochen nach erschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkfer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Verkfer in Verzug.
- Der Kfer kann im Falle des Verzugs dem Verkfer auch schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Nacherflung setzen. Sofern eine dem Verkfer vom Kfer schriftlich gesetzte angemessene Frist zur Leistung oder Nacherflung erfolglos verstrichen ist, und der Verkfer dies zu vertreten hat, kann der Kfer statt der Leistung Schadenersatz verlangen. Ein Schadenersatzanspruch wegen der gesamten Leistung kann nicht geltend gemacht werden, wenn der Verkfer die Leistungen nicht wie geschuldet bewirkt hat und die Pflichtverletzung unerheblich ist. Der Schadenersatzanspruch beschrkt sich bei leichter Fahrlsigkeit auf hhstens 10% des Kaufpreises. Ist der Kfer eine juristische Person des fentlichen Rechts, ein fentlich-rechtliches Sondervermen oder ein Unternehmer im Sinne des 4 BGB, steht ihm ein Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlsigkeit zu.
- Vom Verkfer nicht zu vertretende Stungen im Geschtsbetrieb des Verkfers oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstde und Aussperrungen sowie Fle herer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlgern die Lieferzeit entsprechend.
- Die Ware wird durch die Deutsche Post AG bzw. DHL oder eine andere Spedition geliefert.
- Transportschen sind unverzlich dem Transportunternehmen zu melden.
Zahlungsweise
- Der Kfer kann per Vorkasse (Bankerweisung) bezahlen.
- Der Kfer kann per NN bezahlen.
- Der Kfer kann auf Wunsch den eBay-Treuhandservice Iloxx in Anspruch nehmen, die Kosten teilen sich Kfer und Verkfer zu gleichen Teilen (www.iloxx.de).
Gewrleistung und Haftung
- Reklamationen wegen Lieferumfang, Sachmgeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind unverzlich schriftlich oder per eMail an uns geltend zu machen.
- Die Gewrleistungsfrist betrt 2 Jahre ab Erhalt der Ware.
- Bei einem Mangel der von uns gelieferten Ware sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zu einer Ersatzlieferung berechtigt.
- Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kfer nach seiner Wahl den Kaufpreis mindern oder vom Kaufvertrag zurktreten.
- Darer hinausgehende Ansprhe des Kfers, insbesondere Schadensersatzansprhe einschlieich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermensschen des Kfers, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlsigkeit oder auf der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht unsererseits beruht.
- In letzterem Fall ist unsere Haftung auf den voraussehbaren Schaden begrenzt. Sofern wir eine Garantie f die Beschaffenheit oder Haltbarkeit der von uns gelieferten Ware gegeben haben, richtet sich die Haftung nach dem Inhalt der Garantie.
Abtretungsverbot
- Rechte aus den mit uns getigten Geschten, insbesondere Gewrleistungsansprhe, sind nicht ertragbar.
Eigentumsvorbehalt
- Die Ware bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkfer aufgrund des Kaufvertrags zustehenden Forderungen Eigentum des Verkfers.
- Ist der Kfer eine juristische Person des fentlichen Rechts, ein fentlich-rechtliches Sondervermen oder ein Unternehmer gem 14 BGB, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes geht, gilt der Eigentumsvorbehalt f die Forderungen, die der Verkfer aus seinen laufenden Geschtsbeziehungen gegener dem Kfer hat. Be- und Verarbeitung erfolgen unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach 950 BGB. Die bearbeitete Ware dient zur Sicherung in He des Rechnungswertes der verarbeiteten Vorbehaltsware. Bei Weiterverrung der Ware tritt der Kfer jegliche daraus entstehenden Forderungen an den Verkfer ab. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherheit der Kaufpreisforderung, bei laufender Rechnung der Saldoforderung, in He des Rechnungswertes der verrten Ware.
- Auf Verlangen des Kfers ist der Verkfer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Kfer stliche mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang stehende Forderungen erflt hat und f die rigen Forderungen aus der laufenden Geschtsbeziehung eine angemessene Sicherung besteht.
Gerichtsstand und Anschrift
1. Gerichtsstand ist Bergisch Gladbach, Deutschland
| 2. Unsere Verwaltungs- Anschrift lautet: |
Fa. Kriener, Berzeliusstra 5, 51429 Bergisch Gladbach
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Datenschutz
- Die mit der Bestellung des Kfers ermittelten Daten werden im Zusammenhang mit der Abwicklung des Vertrages bearbeitet und gespeichert. Die Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt ausschlieich im Rahmen der Vertragsabwicklung.
Rkabwicklung
- Soweit der Kfer den mit uns geschlossenen Vertrag wirksam widerrufen hat oder ein sonstiges Rkgaberecht besitzt, gelten f die Rkabwicklung folgende Regelungen:
- Der Kfer ist zur Rksendung der Ware verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann.
- Der Kfer hat Wertersatz f jede entstandene Verschlechterung der Ware zu leisten. Aus ihrer Verpackung entnommene Vakuum-Matratzen knen nicht zurkgegeben werden.
- An uns gezahlte Gelder sind ausschlieich Zug-um-Zug an den Kfer zurkzuzahlen, nachdem die Ware bei uns eingegangen ist. Solange die Ware nicht bei uns einging, sind wir zur Zahlung nicht verpflichtet und die Frist nach 286 Abs. 3 BGB beginnt nicht zu laufen. Ein Recht auf Zurkbehaltung an uns geleisteter Gelder besteht f uns in den Flen eines wirksamen Widerrufs nicht, wenn Sie nachweisen knen, dass Sie die Ware ordnungsgem zur deutschen Post aufgegeben haben oder einem anderen Transporteur ordnungsgem ergeben haben.
- Unfrei an uns gesendete Pakete werden nicht angenommen. Kosten die dem Kunden hierf entstehen werden von uns nicht ernommen.
- Auf Wunsch des Kfers verderte oder extra angefertigte Waren sind von einer Rkgabe ausgeschlossen.
Rksendungen
- Rksendungen bedfen der vorherigen Absprache mit uns.
Teilunwirksamkeit
- Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleibt die Geltung der rigen Bestimmungen unberrt.
Widerrufsrecht
Der Kfer kann seinen Kauf bei uns innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Grden in Textform (eMail gent) oder durch Rksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist gent die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist an die Fa. Kriener zu richten, weitere Adressdaten erht der Kfer nach dem Kauf.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurkzugewren. Kann der Kfer uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurkgewren, muder Kfer uns insoweit ggf. Wertersatz leisten, es sei denn, die Verschlechterung der Sache geht ausschlieich auf die Prung der Sache zurk, wie sie Ihnen etwa im Ladengescht mlich gewesen we. Im rigen kann der Kfer die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigenter in Gebrauch nimmt und alles unterlst, was deren Wert beeintrhtigt.
Paketversandfige Sachen sind zurkzusenden. Nicht paketversandfige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
Viel Freude bei Ihrem Einkauf!
Der Text des Fernabsatzgesetzes (FernAbsG)
1 - Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt f Vertre er die Lieferung von Waren oder er die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschlieicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines f den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt (Fernabsatzvertre).
(2) Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige kperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden knen, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste.
(3) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Vertre
1. er Fernunterricht (1 Fernunterrichtsschutzgesetz),
2. er die Teilzeitnutzung von Wohngebden (1 Teilzeit-Wohnrechtegesetz),
3. er Finanzgeschte, insbesondere Bankgeschte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen und Versicherungen sowie deren Vermittlung,
4. er die Verrung von Grundstken und grundstksgleichen Rechten, die Begrdung, Verrung und Aufhebung von dinglichen Rechten an Grundstken und grundstksgleichen Rechten sowie er die Errichtung von Bauwerken,
5. er die Lieferung von Lebensmitteln, Getrken oder sonstigen Haushaltsgegenstden des tlichen Bedarfs, die am Wohnsitz, am Aufenthaltsort oder am Arbeitsplatz eines Verbrauchers von Unternehmern im Rahmen hfiger und regelmiger Fahrten geliefert werden,
6. er die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Befderung, Lieferung von Speisen und Getrken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsabschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen,
7. die geschlossen werden a) unter Verwendung von Warenautomaten oder automatisierten Geschtsrmen oder b) mit Betreibern von Telekommunikationsmitteln aufgrund der Benutzung von fentlichen Fernsprechern, soweit sie deren Benutzung zum Gegenstand haben.
(4) Dieses Gesetz ist insoweit nicht anzuwenden, als andere Vorschriften f den Verbraucher gstigere Regelungen, insbesondere weitergehende Informationspflichten, enthalten.
2 - Unterrichtung des Verbrauchers
(1) Beim Einsatz von Fernkommunikationsmitteln zur Anbahnung oder zum Abschluss von Fernabsatzvertren msen der geschtliche Zweck und die Identit des Unternehmers f den Verbraucher eindeutig erkennbar sein. Bei Telefongesprhen msen sie zu Beginn des Gesprhs ausdrklich offengelegt werden. Weitergehende Einschrkungen bei der Verwendung von Fernkommunikationsmitteln auf Grund anderer Vorschriften bleiben unberrt.
(2) Der Unternehmer muss den Verbraucher rechtzeitig vor Abschluss eines Fernabsatzvertrags in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verstdlich informieren er:
1. seine Identit und Anschrift,
2. wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung, sowie darer, wann der Vertrag zustande kommt,
3. die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat,
4. einen Vorbehalt, eine in Qualit und Preis gleichwertige Leistung (Ware oder Dienstleistung) zu erbringen, und einen Vorbehalt, die versprochene Leistung im Falle ihrer Nichtverfbarkeit nicht zu erbringen,
5. den Preis der Ware oder Dienstleistung einschlieich aller Steuern und sonstiger Preisbestandteile,
6. gegebenenfalls zuszlich anfallende Liefer- und Versandkosten,
7. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Lieferung oder Erflung,
8. das Bestehen eines Widerrufs- oder Rkgaberechts nach 3,
9. Kosten, die dem Verbraucher durch die Nutzung der Fernkommunikationsmittel entstehen, sofern sie er die lichen Grundtarife, mit denen der Verbraucher rechnen muss, hinausgehen,
10. die Gtigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises.
(3) Der Unternehmer hat die Informationen nach Absatz 2 Nr. 1 bis 8 dem Verbraucher alsbald, spestens bis zur vollstdigen Erflung des Vertrages, bei Waren spestens bei Lieferung an den Verbraucher, auf einem dauerhaften Datentrer zur Verfung zu stellen. Dabei muss der Verbraucher auf folgende Informationen in einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form aufmerksam gemacht werden:
1. Informationen er die Bedingungen, Einzelheiten der Ausung und Rechtsfolgen des Widerrufs- oder Rkgaberechts nach den 3 und 4 sowie er den Ausschluss des Widerrufsrechts nach 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 Buchstabe b,
2. die Anschrift der Niederlassung des Unternehmers, bei der der Verbraucher Beanstandungen vorbringen kann, sowie eine ladungsfige Anschrift des Unternehmers und bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines Vertretungsberechtigten,
3. Informationen er Kundendienst und geltende Gewrleistungs- und Garantiebedingungen,
4. die Kdigungsbedingungen bei Vertren, die ein Dauerschuldverhtnis betreffen und f eine lgere Zeit als ein Jahr oder f unbestimmte Zeit geschlossen werden.
Die Sze 1 und 2 gelten nicht f Dienstleistungen, die unmittelbar durch Einsatz von Fernkommunikationsmitteln erbracht werden, sofern diese Leistungen in einem Mal erfolgen und er den Betreiber der Fernkommunikationsmittel abgerechnet werden. Der Verbraucher muss sich in diesem Fall aber er die Anschrift der Niederlassung des Unternehmers informieren knen, bei der er Beanstandungen vorbringen kann.
(4) Weitergehende Informationspflichten in anderen Gesetzen bleiben unberrt.
3 - Widerrufsrecht, Rkgaberecht
(1) Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht nach 361a des Bgerlichen Gesetzbuchs zu. Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von 361a Abs. 1 Satz 3 des Bgerlichen Gesetzbuchs nicht vor Erflung der Informationspflichten gem 2 Abs. 3 und 4, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsabschlusses; die Widerrufsbelehrung bedarf keiner Unterzeichnung durch den Verbraucher und kann diesem auch auf einem dauerhaften Datentrer zur Verfung gestellt werden. Das Widerrufsrecht erlischt
1. bei der Lieferung von Waren spestens vier Monate nach ihrem Eingang beim Empfger und
2. bei Dienstleistungen a) spestens vier Monate nach Vertragsschluss oder b) wenn der Unternehmer mit der Ausfrung der Dienstleistung mit Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
(2) Das Widerrufsrecht besteht mangels anderer Vereinbarung und unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen nicht bei Fernabsatzvertren
1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die perslichen Bedfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht f eine Rksendung geeignet sind oder schnell verderben knen oder deren Verfalldatum erschritten wde,
2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datentrer vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,
4. zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen oder
5. die in der Form von Versteigerungen (156 des Bgerlichen Gesetzbuchs) geschlossen werden.
(3) Anstelle des Widerrufsrechts nach den Abszen 1 und 2 kann f Vertre er die Lieferung von Waren ein Rkgaberecht nach 361b des Bgerlichen Gesetzbuchs eingermt werden. Absatz 1 Satz 2 und 3 Nr. 1 gilt entsprechend.
4 - Finanzierte Vertre
(1) Wird der Preis, den der Verbraucher zu entrichten hat, ganz oder teilweise durch einen Kredit des Unternehmers finanziert, so ist der Verbraucher an seine auf Abschluss des Kreditvertrags gerichtete Willenserklung nicht gebunden, wenn er von einem Widerrufs- oder Rkgaberecht gem 3 in Verbindung mit 361a, 361b des Bgerlichen Gesetzbuchs fristgerecht Gebrauch gemacht hat. Die Belehrung nach 361a Abs. 1 Satz 3 und 4 oder 361b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Bgerlichen Gesetzbuchs muss hierauf hinweisen. 361a Abs. 2 des Bgerlichen Gesetzbuchs gilt entsprechend; jedoch sind Ansprhe auf Zahlung von Zinsen und Kosten gegen den Verbraucher ausgeschlossen.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn der Preis ganz oder teilweise von einem Dritten finanziert wird und der Fernabsatzvertrag und der Kreditvertrag als wirtschaftliche Einheit anzusehen sind. Eine wirtschaftliche Einheit ist insbesondere anzunehmen, wenn der Kreditgeber sich bei der Vorbereitung oder dem Abschluss des Kreditvertrages der Mitwirkung des Unternehmers bedient. Ist der Kreditbetrag bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rkgabe dem Unternehmer bereits zugeflossen, so tritt der Dritte im Verhtnis zum Verbraucher hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rkgabe (361a Abs. 2, 361b Abs. 2 Satz 2 des Bgerlichen Gesetzbuchs) in die Rechte und Pflichten des Unternehmers ein.
5 - Unabdingbarkeit, Umgehungsverbot
(1) Eine zum Nachteil des Verbrauchers von den Vorschriften dieses Gesetzes abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
(2) Dieses Gesetz ist auch anzuwenden, wenn seine Vorschriften durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.
6 - ergangsvorschrift
(1) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Vertre, die vor dem 30. Juni 2000 abgeschlossen wurden. (2) Verkaufsprospekte, die vor dem 1. Oktober 2000 hergestellt wurden und die 2 Abs. 2 nicht genen, dfen bis zum 31. Mz 2001 aufgebraucht werden.
derungen des Bgerlichen Gesetzbuches
13 - Verbraucher
Verbraucher ist jede natliche Person, die ein Rechtsgescht zu einem Zweck abschlie, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstdigen beruflichen Tigkeit zugerechnet werden kann.
14 - Unternehmer
(1) Unternehmer ist eine natliche oder juristische Person oder eine rechtsfige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschts in Ausung ihrer gewerblichen oder selbstdigen beruflichen Tigkeit handelt.
(2) Eine rechtsfige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Figkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
361a - Widerrufsrecht bei Verbrauchervertren
(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingermt, so ist er an seine auf den Abschluss eines Vertrages mit einem Unternehmer gerichtete Willenserklung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begrdung enthalten und schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datentrer oder durch Rksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen erfolgen; zur Fristwahrung gent die rechtzeitige Absendung. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung er sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, auf einem dauerhaften Datentrer zur Verfung gestellt worden ist, die auch Namen und Anschrift des Widerrufsempfgers und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Satzes 2 entht. Sie ist vom Verbraucher bei anderen als notariell beurkundeten Vertren gesondert zu unterschreiben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Ist der Vertrag schriftlich abzuschlien, so muss dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags ausgehdigt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.
(2) Auf das Widerrufsrecht finden die Vorschriften dieses Titels, soweit nichts anderes bestimmt ist, entsprechende Anwendung. Die in 284 Abs. 3 Satz 1 bestimmte Frist beginnt mit der Erklung des Verbrauchers nach 349. Der Verbraucher ist vorbehaltlich abweichender Vorschriften zur Rksendung auf Kosten und Gefahr des Unternehmers verpflichtet; dem Verbraucher dfen bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmigen Kosten der Rksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Hat der Verbraucher die Verschlechterung, den Untergang oder die anderweitige Unmlichkeit zu vertreten, so hat er dem Unternehmer die Wertminderung oder den Wert zu ersetzen; 351 bis 353 sind nicht anzuwenden. In den Flen des Satzes 4 haftet der Verbraucher nur f Vorsatz und grobe Fahrlsigkeit, wenn er er sein Widerrufsrecht nicht ordnungsgem belehrt worden ist und auch keine anderweitige Kenntnis hiervon erlangt hat. F die erlassung des Gebrauchs oder die Benutzung einer Sache sowie f sonstige Leistungen bis zu dem Zeitpunkt der Ausung des Widerrufs ist deren Wert zu vergen; die durch die bestimmungsgeme Ingebrauchnahme einer Sache oder Inanspruchnahme einer sonstigen Leistung eingetretene Wertminderung bleibt aur Betracht. Weitergehende Ansprhe bestehen nicht.
(3) Informationen oder Erklungen sind dem Verbraucher auf einem dauerhaften Datentrer zur Verfung gestellt, wenn sie ihm in einer Urkunde oder in einer anderen lesbaren Form zugegangen sind, die dem Verbraucher f eine den Erfordernissen des Rechtsgeschts entsprechende Zeit die inhaltlich unverderte Wiedergabe der Informationen erlaubt. Die Beweislast f den Informations- oder Erklungsinhalt trifft den Unternehmer. Dies gilt f Erklungen des Verbrauchers gegener dem Unternehmer sinngem.
361b - Rkgaberecht bei Verbrauchervertren
(1) Das Widerrufsrecht nach 361a kann, soweit dies ausdrklich durch Gesetz zugelassen ist, beim Vertragsschluss auf Grund eines Verkaufsprospekts im Vertrag durch ein uneingeschrktes Rkgaberecht ersetzt werden. Voraussetzung ist, dass
1. im Verkaufsprospekt eine deutlich gestaltete Belehrung er das Rkgaberecht enthalten ist,
2. der Verbraucher den Verkaufsprospekt in Abwesenheit des Unternehmers eingehend zur Kenntnis nehmen konnte und
3. dem Verbraucher auf einem dauerhaften Datentrer das Rkgaberecht eingermt wird.
(2) Das Rkgaberecht kann nur durch Rksendung der Sache, deren Kosten und Gefahr der Unternehmer zu tragen hat, oder, wenn diese nicht als Paket versandt werden kann, durch Rknahmeverlangen innerhalb der in 361a Abs. 1 bestimmten und danach zu berechnenden Frist ausget werden, die jedoch nicht vor Erhalt der Sache beginnt. 361a Abs. 2 gilt entsprechend; die Kosten der Rksendung dfen dem Verbraucher nicht auferlegt werden. Das Rknahmeverlangen muss schriftlich oder auf einem anderen dauerhaften Datentrer erfolgen. Eine Begrdung ist nicht erforderlich.
derungen des AGB-Gesetzes
22 - Unterlassungsanspruch bei verbraucherschutzgesetzwidrigen Praktiken
(1) Wer Vorschriften zuwiderhandelt, die dem Schutz der Verbraucher dienen (Verbraucherschutzgesetze), kann im Interesse des Verbraucherschutzes auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Dies gilt nicht f Zuwiderhandlungen, die in der Verwendung oder Empfehlung von Allgemeinen Geschtsbedingungen bestehen, die mit diesem Gesetz nicht in Einklang stehen; hierf gilt 13.
(2) Verbraucherschutzgesetze im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere
1. das Gesetz er den Widerruf von Haustgeschten und nlichen Geschten,
2. das Verbraucherkreditgesetz,
3. das Teilzeit-Wohnrechtegesetz,
4. das Fernabsatzgesetz,
5. das Fernunterrichtsschutzgesetz,
6. Vorschriften des Bundes- und Landesrechts zur Umsetzung der Artikel 10 bis 21 der Richtlinie 89/552/EWG des Rates vom 3. Oktober 1989 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten er die Ausung der Fernsehtigkeit (ABl. EG Nr. L 298 S. 23), gedert durch die Richtlinie des Europschen Parlaments und des Rates 97/36/EG (ABl. EG Nr. L 202 S. 60),
7. die entsprechenden Vorschriften des Arzneimittelgesetzes sowie Artikel 1 3 bis 13 des Gesetzes er die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens,
8. die Vorschriften des Bgerlichen Gesetzbuchs er den Reisevertrag unter Einschluss der Verordnung er die Informationspflichten von Reiseveranstaltern und
9. 23 des Gesetzes er Kapitalanlagegesellschaften und 11, 15h des Auslandinvestmentgesetzes.
(3) Der Anspruch auf Unterlassung steht zu:
1. qualifizierten Einrichtungen, die nachweisen, dass sie in die Liste qualifizierter Einrichtungen nach 22a oder in dem Verzeichnis der Europschen Kommission nach Artikel 4 der Richtlinie 98/27/EG eingetragen sind,
2. rechtsfigen Verbden zur Fderung gewerblicher Interessen, soweit ihnen eine erhebliche Zahl von Gewerbetreibenden angeht, die Waren oder gewerbliche Leistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben, soweit sie insbesondere nach ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung imstande sind, ihre satzungsgemen Aufgaben der Verfolgung gewerblicher Interessen tatshlich wahrzunehmen, und soweit der Anspruch eine Handlung betrifft, die geeignet ist, den Wettbewerb auf diesem Markt wesentlich zu beeintrhtigen, und
3. den Industrie- und Handelskammern oder den Handwerkskammern.
Der Anspruch kann nur an Stellen im Sinne von Satz 1 abgetreten werden.
(4) Der Anspruch auf Unterlassung kann nicht geltend gemacht werden, wenn die Geltendmachung unter Berksichtigung der gesamten Umstde missbrchlich ist, insbesondere wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen.
(5) Die Ansprhe nach Absatz 1 verjren in zwei Jahren von dem Zeitpunkt an, in welchem der Anspruchsberechtigte von der Zuwiderhandlung Kenntnis erlangt, ohne Rksicht auf die Kenntnis in vier Jahren von der jeweiligen Zuwiderhandlung an.
(6) F das in dieser Vorschrift geregelte Verfahren gelten die 13 Abs. 4 und 27a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, die darin enthaltene Verordnungsermhtigung und im rigen die Vorschriften des Zweiten Abschnitts dieses Gesetzes entsprechend.
22a - Verfahren zur Meldung qualifizierter Einrichtungen an die Europsche Kommission
(1) Das Bundesverwaltungsamt frt eine Liste qualifizierter Einrichtungen. Diese Liste wird mit dem Stand zum 1. Januar eines jeden Jahres im Bundesanzeiger bekannt gemacht und der Europschen Kommission unter Hinweis auf Artikel 4 Abs. 2 der Richtlinie 98/27/EG zugeleitet.
(2) In die Liste werden auf Antrag rechtsfige Verbde eingetragen, zu deren satzungsmigen Aufgaben es geht, die Interessen der Verbraucher durch Aufklung und Beratung wahrzunehmen, wenn sie in diesem Aufgabenbereich tige Verbde oder mindestens 75 natliche Personen als Mitglieder haben. Es wird unwiderleglich vermutet, dass Verbraucherzentralen und andere Verbraucherverbde, die mit fentlichen Mitteln gefdert werden, diese Voraussetzungen erflen. Die Eintragung in die Liste erfolgt unter Angabe von Namen, Anschrift, Registergericht, Registernummer und satzungsmigem Zweck. Sie ist mit Wirkung f die Zukunft zu streichen, wenn
1. der Verein dies beantragt oder
2. die Voraussetzungen f die Eintragung nicht vorlagen oder weggefallen sind.
(3) Entscheidungen er Eintragungen erfolgen durch einen Bescheid, der dem Antragsteller zuzustellen ist. Das Bundesverwaltungsamt erteilt den Vereinen auf Antrag eine Bescheinigung er ihre Eintragung in die Liste. Es bescheinigt auf Antrag Dritten, die daran ein rechtliches Interesse haben, dass die Eintragung eines Vereins aus der Liste gestrichen worden ist.
(4) Ergeben sich in einem Rechtsstreit begrdete Zweifel an dem Vorliegen der Voraussetzungen nach Absatz 2 bei einer eingetragenen Einrichtung, so kann das Gericht das Bundesverwaltungsamt zur erprung der Eintragung auffordern und die Verhandlung bis zu dessen Entscheidung aussetzen.
(5) Das Bundesverwaltungsamt steht bei der Wahrnehmung der in dieser Vorschrift geregelten Aufgabe unter der Fachaufsicht des Bundesministeriums der Justiz.
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