opelclassicparts ist Mitglied des eBay.de PowerSeller Programms.
Kontakt:
AHD Autohandels- und Dienstleistungsgesellschaft
mbH
Ruwerer Strasse 21A
54292 Trier
Telefon: +49 (0) 6501 - 94 60 80
Fax : +49 (0) 6501 -
60 40 41
e-mail : ebay@opel-classicparts.com
Internet: www.opel-classicparts.com
Adresse für
Rücksendungen:
AHD GmbH
Opel Classic Parts Center
Roscheider Str. 1 (Tor 23)
54329 Konz

 
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Praise: gute Ware gerne wieder |
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Praise: Alles bestens, vielen Dank! |
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Praise: Schnelle Lieferung ! Super Verpackung ! Alles Bestens !! |
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Praise: Schnelle lieferung ! Super Verpackung ! Alles Bestens ! |
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Praise: Wie immer SSSSSUUUUUPPPER |
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Allgemeine
Geschäftsbedingungen Stand 08.06.2004
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1
Geltung der Vertragsbedingungen
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten gegenüber
Verbrauchern und Unternehmern, wobei sich zum Teil unterschiedliche
Regelungen und Rechte ergeben können (siehe unten). Entgegen
stehende oder von den Geschäftsbedingungen abweichende
Bedingungen des Käufers werden nur im Falle
ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung seitens des
Verkäufers anerkannt.
(2) Sofern der Käufer Unternehmer ist, gelten diese
Geschtsbedingungen auch für alle zukünftigen
Geschäfte mit dem Käufer, soweit es sich um
Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
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2 Vertragschluss
Mit dem Absenden der Online-Bestellung über den Inhalt des
Warenkorbes gibt der Käufer ein verbindliches Angebot auf
Abschluss eines entsprechenden Kaufvertrages mit dem Verkäufer
ab. Er erhält daraufhin vom System eine schriftliche
Eingangsbestätigung. Diese ist noch nicht als Annahme des
Angebotes zu werten. Die Annahme wird entweder durch eine
ausdrückliche Annahmeerklärung seitens des
Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen oder durch
Lieferung der Ware erklärt.
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3 Widerrufsrecht
(1) Wenn der Käufer Verbraucher ist, hat er das Recht, seine
auf den Vertragschluss gerichtete Willenserklärung innerhalb
von einem Monat zu widerrufen. Eine Begründung ist nicht
erforderlich. Die Widerrufsfrist beginnt frühestens mit Erhalt
dieser Belehrung, spätestens mit Zusendung der Ware. Zur
Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung
einer Widerrufserklärung in Textform oder der
Rücksendung der bestellten Ware.
(2) Der Widerruf ist zu richten an:
AHD
GmbH
Roscheider Str. 1 (Tor 23)
54329 Konz
ebay@opel-classicparts.com
Fax:
06501 / 60 40 41
(3) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene
Nutzungen herauszugeben. Der Käufer verpflichtet sich hierbei,
bereits erhaltene Waren innerhalb einer angemessenen Frist, im
Regelfall innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen nach Ablauf
der Widerrufsfrist an die unter Abs. 2 aufgeführte Adresse
zurückzusenden.
(4) Die Rücksendung im Falle eines wirksamen Widerrufs
geschieht auf Kosten und Gefahr des Verkäufers. Eine Ausnahme
gilt bei Bestellungen mit einem Bestellwert bis zu 40 EUR. Hier
trägt der Käufer die Kosten der Rücksendung.
Aus logistischen Gründen muss die Rücksendung frei
erfolgen, die Versandkosten werden anschliend erstattet.
(5) Kann der Käufer die empfangene Leistung ganz oder
teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück
gewähren, ist er dem Verkäufer zum Wertersatz
verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn und soweit die Verschlechterung der
Sache ausschließlich auf deren Prung - wie sie etwa im
Ladengeschäft möglich gewesen wäre -
zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der
Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein
Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt,
was deren Wert beeinträchtigt.
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4 Zahlung
(1) Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei
Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder
Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
(2) Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der
Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des
Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger
Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend
machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
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5 Lieferung und Lieferverzug
(1) Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich
vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben.
Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
(2) Der Käufer kann zehn Tage nach Überschreiten
eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen
Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem
Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der
Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens,
beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit
des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten
Kaufpreises. Will der Käufer darüber hinaus vom
Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der
Leistung verlangen, muß er dem Verkäufer nach Ablauf
der Zehn-Tages-Frist gemäß Satz 1 eine angemessene
Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf
Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der
Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens
25% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine
juristische Person des öffentlichen Rechts, ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein
Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung
seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei
leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem
Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung
durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend
vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht,
wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten
wäre.
(3) Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche
Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer
bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der
Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich
dann nach Abs. 2 Sätze 3 bis 6 dieses Abschnitts.
(4) Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen
Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den
Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend
daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder
innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in
Ziffern 1 bis 3 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die
Dauer der durch diese Umstände bedingten
Leistungsstörungen. Führen entsprechende
Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier
Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
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6 Abnahme
1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb
von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im
Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen
gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz aufgrund eines
gesetzlichen Anspruchs, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises.
Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn
der Verkäufer einen höheren oder der Käufer
einen geringeren Schaden nachweist.
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7 Eigentumsvorbehalt
(1) Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem
Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen
Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine
juristische Person des öffentlichen Rechts, ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein
Unternehmer,
der bei Abschluß des Vertrages in Ausübung seiner
gewerblichen oder selbstständigen beruflichen
Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch
bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den
Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum
Ausgleich von in Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.
(2) Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum
Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der
Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im
Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und
für die übrigen Forderungen aus den laufenden
Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.
(3) Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer
vorbehaltlich angemessener Nachfristsetzung vom Kaufvertrag
zurücktreten. Hat der Verkäufer darüber
hinaus Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den
Kaufgegenstand wieder an sich, sind sich
Verkäufer und Käufer darüber einig, dass der
Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des
Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet.
Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach
Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert
werden kann, wird nach Wahl
des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger, z.B. die Deutsche Automobil Treuhand GmbH
(DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der
Käufer trägt sämtliche Kosten der
Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die
Verwertungskosten
betragen ohne Nachweis 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes.
Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der
Verkäufer höhere oder der Käufer niedrigere
Kosten nachweist.
(4) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer
über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten
vertraglich eine Nutzung einräumen.
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8 Sachmangel
(1) Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln
verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, d. h.
bei neuen Fahrzeugteilen in zwei Jahren. Bei gebrauchten Teilen
beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab
Ablieferung des Kaufgegenstandes.
(2) Ist der Käufer eine juristische Person des
öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei
Abschluß des Vertrages in Ausübung seiner
gewerblichen oder selbstständigen beruflichen
Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf von gebrauchten
Fahrzeugteilen unter Ausschluß jeglicher
Sachmängelhaftung. Bei arglistigem Verschweigen von
Mängeln oder der Übernahme einer Garantie
für die Beschaffenheit bleiben weitergehende
Ansprüche unberührt.
(3) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der
Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei
mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem
Käufer eine schriftliche Bestätigung über
den Eingang der Anzeige auszuhändigen. Ersetzte Teile werden
Eigentum des Verkäufers.
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9 Haftung
(1) Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen
nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden
aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet
der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei
Verletzung vertragswesentlicher Pflichten
und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden
begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von
Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine
vom Käufer für den betreffenden Schadenfall
abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt
ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit
verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere
Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur
Schadenregulierung durch die Versicherung.
(2) Für leicht fahrlässig durch einen Mangel des
Kaufgegenstandes verursachte Schäden wird nicht gehaftet.
(3) Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers
bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem
Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie
oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz
unberührt.
(4) Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der
gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und
Betriebsangehörigen des Verkäufers für von
ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte
Schäden.
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10 Gerichtsstand
(1) Für sämtliche gegenwärtigen und
zukünftigen Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich
Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher
Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
(2) Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland
verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort
zum Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist. Im übrigen gilt bei Ansprüchen des
Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen
Wohnsitz als Gerichtsstand.
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