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Web und PRINT SHOP
Maintained by:   webundprint( 510Feedback score is 500 to 999) About MeMember has an eBay Store
Web & PRINT MedienService: Webdesign, Internet, Aufkleber, Beschriftungen, Drucksachen, Multimediadienstleistungen - Alle Produkte für eine effektive Werbung aus einer Hand!
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Web und PRINT MedienService
                         

Hallo und Willkommen bei Web & PRINT MedienService!

Wir freuen uns Sie auf unserer Ebay-Seite begrüßen zu können.

Die Leistungen unserer Medienagentur reichen vom der professionellen
grafischen Gestaltung und Programmierung von Internetauftritten bis hin zur Fertigung von Drucksachen, wie Prospekten, Flyern, Visitenkarten und vielen weiteren Produkten aus dem Printbereich.

Das herstellen von Aufklebern, dass professionelle Bedrucken von CD-Rohlingen sowie das Aufnehmen und Schneiden von Audio und Videomaterial gehört ebenfalls zu unserem Leistungsangebot wie das kreative Bearbeiten, und optimieren von Fotografien.

Bei uns bekommen Sie alle Produkte für eine effektive Werbung aus einer Hand!

Viel Spaß bei Ebay - wünscht das Team von Web & PRINT Medienservice!

 
IMPRESSUM
Web & PRINT MedienService
Mühlenweg 12
54574 Birresborn

Tel.: 06594-921 39 48
E-Mail: kontakt@webunprint.de


USt.-IdNr.: DE225714641


Haftungshinweis:

Für den Inhalt externer Links kann keine Gewähr übernommen werden. Wir distanzieren uns ausdrücklich von deren Inhalten und Aufbereitung und betonen, keinerlei Einfluss auf Gestaltung und Inhalt dieser Links sowie sämtlichen weiterführenden Angeboten zu haben.


Allgemeine Geschäftsbedingungen von Web & PRINT MedienService.


Geltungsbereich/Vertragsschluss Sämtliche Aufträge, welche an Web & PRINT MedienService (im folgenden Auftragnehmer) herangetragen werden, werden ausschließlich auf Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde sämtliche im Folgenden aufgeführten Verkaufs- und Lieferbedingungen uneingeschränkt an.


Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:
Web & PRINT MedienService
Geschäftsführer: Michael Wirtz
Mürlenbacher Str. 2
54574 Birresborn

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.3

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung


Zahlung
1. Vor Beginn der Erstellung von Drucksachen, Folienbeschriftungen sowie Foto-Audio -oder Videoarbeiten ist eine Vorrauszahlung von 100 % des Produktwertes erforderlich.
Vor Beginn der Erstellung von Homepages ist eine Vorrauszahlung von 50 % des Produktwertes erforderlich.
Es wird erst nach Eingang des Betrages auf unser Konto mit der Erstellung des Produktes begonnen. Unsere Bankdaten werden Ihnen nach dem Kauf per E-Mail mitgeteilt.
2. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Arbeiten geltend zu machen, wenn der Auftraggeber fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten Arbeiten steht. Im Übrigen kann der Auftraggeber nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.

Montageschäden
1. Bei Beschriftungen oder Montagen muss der Kunde sofort bei Übergabe die Unversehrtheit seiner Gegenstände oder Gebäude überprüfen und schriftlich bestätigen. Dies gilt insbesondere für Fahrzeuge und sämtliche angelieferte Gegenstände oder Schilder, die durch uns bearbeitet werden sollen, sowie bei sämtlichen Montagearbeiten direkt beim Kunden. Eventuelle, nachweislich durch uns entstandene Beschädigungen können nur dann gegen uns geltend gemacht werden, wenn diese bei Übergabe festgestellt und von uns schriftlich anerkannt wurden. Nachträgliche Beanstandungen sind in jedem Falle ausgeschlossen, sodass hierfür keinerlei Haftung mehr übernommen wird.

Umtausch
1.Sämtliche nach individuellem Kundenauftrag erstellte Homepages, Drucksachen, Beschriftungen oder sonstige von uns angebotenen Produkte sind Einzel- bzw. Sonderanfertigungen und somit von Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen. Für alle weiteren von uns verkauften Artikel gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Ebenfalls von der Rücknahme ausgeschlossen sind Produkte die vom Käufer beschädigt oder bereits benutzt wurden.

Preise
1. Alle Preise in € inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Porto und Verpackungsspesen werden, wenn nicht anders angeben, von uns in Rechnung gestellt.
3. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Wochen nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise des Auftragnehmers verstehen sich – soweit nicht anders vereinbart – inklusive Mehrwertsteuer, schließen jedoch Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
4. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.

Lieferung
1. Grundsätzlich werden Druckwaren versendet oder werden Vorort durch den Auftraggeber abgeholt.
2. Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
3. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
4. Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist von 2 Wochen zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.
5. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers – wie z. B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrages, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
6. Im kaufmännischen Verkehr steht dem Auftragnehmer an vom Auftraggeber angelieferten Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
2. Die nachfolgende Regelung gilt nur im kaufmännischen Verkehr: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Auftragnehmers verpflichtet.
3. Bei Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer gelieferter und in dessen Eigentum stehender Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.

Beanstandungen/Gewährleistungen/Verjährung
1. Der Auftragnehmer ist im Rahmen der Nacherfüllung in keinem Fall zur erneuten Erbringung der Leistung verpflichtet. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Auftraggeber das Recht zu, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Unberührt bleibt das Recht des Auftraggebers, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und dieser Bedingungen Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen. Will der Auftraggeber Schadenersatz statt der Leistung verlangen oder Selbstvornahme durchführen, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
3. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
4. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digitalproofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Die vom Auftraggeber oder einem Dritten zur Verfügung gestellten Prüfausdrucke dienen lediglich der Prüfungsmöglichkeit durch den Auftragnehmer, haben für den endgültigen Druck jedoch keine Verbindlichkeit. Bei einem gemeinsamen Druck eines Auftrages mit Druckaufträgen anderer Auftraggeber in einer Druckform (Sammelform) ist eine Berücksichtigung von Druckmustern grundsätzlich ausgeschlossen. Der Druck erfolgt in diesen Fällen nach der in DIN ISO 12647 festgelegten Standardisierung für den Offsetdruck mit Prozessfarben.
5. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragswertes.
6. Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt 1 Jahr.
7. Die Verjährung nach Ziffer 8 gilt auch für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer, unabhängig von deren Rechtsgrundlage. Sie gelten auch dann, soweit die Ansprüche mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen.
9. Die vorstehende Verjährungsfrist gilt mit folgender Maßgabe:
a) Die Verjährungsfrist gilt generell nicht im Falle des Vorsatzes.
b) Sie gilt auch nicht, wenn der Auftragnehmer den Mangel arglistig verschwiegen hat. Hat der Auftragnehmer einen Mangel arglistig verschwiegen, so gelten anstelle der in Ziffer 8 genannten Frist die gesetzlichen Verjährungsfristen, die ohne die Arglist gelten würden, also § 634 a Abs. 1 Nr. 1 BGB bzw. Nr. 3 BGB unter Ausschluss der Fristverlängerung bei Arglist gemäß § 634 a Abs. 3 BGB.
c) Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
11. Soweit in dieser Bestimmung von Schadensersatzansprüchen gesprochen wird, werden auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen erfasst.
12. Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Regelungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.

Haftung
1. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht sind, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften und in Fällen zwingender Haftung. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden gehaftet.
2. Es gelten dieselben Grundsätze für die Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.

Urheberrechte, Nutzungsrechtsübertragung
Der Von Web & PRINT MedienService gelieferte Tonträger mit dem Song "Du hast Geburtstag heut" ist urheberrechtlich geschützt. Web & PRINT MedienService überträgt dem Kunden das einfache Nutzungsrecht zum eigenen Gebrauch. Die Tonträger dürfen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Gesetzes über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte vervielfältigt werden. Verstöße verpflichten zum Schadensersatz. Ein extra mit einem Wunschnamen von Auftraggeber in Auftrag gegebenes Musikstück "Du hast Geburtstag heut" geht nach der Produktion in das Songpool von Web & PRINT MedienService über und darf auch weiter vertrieben werden.

Archivierung
Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden vom Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.

Periodische Arbeiten Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.

Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit 1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel und Urkundenprozessen der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. 2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: 10.11.2009




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